Titelseite des Flyers
Vor 20 Jahren wurde das seit dem 01.01.1900 geltende Entmündigungsrecht grundlegend reformiert. Während die Entmündigung für den Betroffenen massive Einschnitte in seine Selbstbestimmung bedeutete, steht mit dem jetzigen Betreuungsrecht das selbstbestimmte Wohl im Mittelpunkt. Unterstützung erfährt der Betroffene durch seinen rechtlichen Betreuer. „Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten“, heißt es glücklicherweise heute im Gesetz. Rund 100 Besucher informierten sich über die Aufgaben und Pflichten eines Berufsbetreuers, über Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen und über die Kosten eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens. Abgerundet wurde das Programm durch die Podiumsdiskussion, in der noch einmal abschließend auf die Fragen der Besucher eingegangen wurde.