Bereits seit dem Jahr 2005 wurde beim Landgericht Paderborn und den Amtsgerichten des Bezirks in zahlreichen Zivilverfahren richterliche Mediation praktiziert. Hierdurch wurde die Möglichkeit geschaffen, Konflikte mit allen Beteiligten gemeinsam zu lösen.
Am 22.07.2012 ist das „Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung“ in Kraft getreten. Auf der Grundlage dieses Gesetzes wird im Landgerichtsbezirk Paderborn seit dem 01.01.2013 Mediation als Methode der Konfliktbeilegung im Rahmen der Güteverhandlung durch den Güterichter bzw. die Güterichterin angeboten.
Der Güterichter bzw. die Güterichterin arbeitet interessenorientiert und ermöglicht eine selbstbestimmte Lösungsfindung. Mit Hilfe einer besonderen Gesprächsführung werden die Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligter betrachtet. Der Güterichter bzw. die Güterichterin unterstützt die Parteien in einer nichtöffentlichen Verhandlung dabei, gemeinsam eine faire, einvernehmliche, selbstverantwortliche und für alle Parteien tragbare Lösung zu entwickeln. Diese kann in Form eines gerichtlichen Vergleichs protokolliert werden.
An den Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichts Paderborn ist ebenso Mediation durch den Güterichter bzw. die Güterichterin möglich, zum Teil im Rahmen von gerichtsübergreifenden Kooperationen.
Auch in Familiensachen besteht die Möglichkeit der Mediation.