Hauptverhandlungen in Strafsachen sowie mündliche Verhandlungen in Zivilsachen sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gibt es insbesondere in Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche und in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat.

Da die Sitzungssäle unterschiedliche Größen haben und nur dementsprechend Sitzplätze vorhanden sind, ist es ratsam, vor dem Besuch mit uns Kontakt aufzunehmen.

Ansprechpartner:
Frau Kern (Telefon: 05251 126-330)