Hauptziel eines Geschäftsverteilungsplanes ist es, für alle anstehenden Verfahren im Voraus den "gesetzlichen Richter", bzw. den zuständigen Bediensteten  zu bestimmen. Nur als Nebeneffekt soll der Geschäftsverteilungsplan natürlich auch eine möglichst gleichmäßige Arbeitsverteilung gewährleisten.


Dabei gibt es eine Vielzahl von denkbaren Kriterien, die sich vor allem im Hinblick auf ihre Praktikabilität unterscheiden. Die am häufigsten angewandten Kriterien ergeben sich aus der nachfolgenden Auflistung:

  • Anfangsbuchstaben des Namens eines Beteiligten
  • besondere Verfahrensarten
  • Endziffern
  • Sachgebiete
  • Wohn- und Aufenthaltsorte
  • zeitliche Kriterien

Häufig sind auch Kombinationen der einzelnen Kriterien anzutreffen, so könnte z. B. ein Richter zuständig sein für alle in einem Sachgebiet eingehenden Angelegenheiten über Betroffene mit den Anfangsbuchstaben A bis K.