Warnung vor Betrugsversuchen – Gefälschte Kostenrechnungen Handels- und Vereinsregister

Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handels und Vereinsregister.

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „Register Portal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“,  „Industrie & Handelsregister“ oder aktuell auch "Zentrale Zahlstelle Hamburg" oder "Zentrale Zahlstelle München" auf.

Weiterhin sind die Schriftsätze zum Großteil mit dem Bundesadler und aktuelle auch mit dem Landeswappen NRW versehen. Rechnungen die von den Behörden der Justiz NRW ausgestellt werden, enthalten hingegen grundsätzlich nur das Landeswappen des Landes Nordrhein-Westfalen. Bitte beachten Sie, dass das Landeswappen allein kein Garant für die Richtigkeit einer Rechnung ist!

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen. Zahlungen für Registereintragung sind ausschließlich auf die Konten der Zentralen Zahlstelle Justiz mit Sitz beim Oberlandesgericht Hamm zu leisten. Die entsprechenden Konten werden ausnahmslos bei der Deutschen Bundesbank geführt. Derzeit im Umlauf befindliche gefälschte Rechnungen nutzen zB  Konten in Litauen (erkennbar an einer mit LT beginnenden IBAN).

Die Zentrale Zahlstelle Justiz ist jedoch nie Aussteller der Rechnungen, sondern lediglich mit der zwangsweisen Beitreibung von nicht fristgerecht beglichenen Kostenforderungen befasst. Sollten Sie eine Kostenrechnung mit dem Absender ZZJ erhalten, handelt es sich auch hierbei um einen Anhaltspunkt für eine Fälschung.

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz (Eintragungsbekanntmachungen etc.) des Amtsgerichts. Achten Sie auch darauf nicht über amtliche aussehende Internetangebote Kostenrechnungen online zu bezahlen. Die im Umlauf befindlichen gefälschten Kostenrechnungen enthalten derzeit häufig einen Link auf "gefälschte" Internetangebote, die den offiziellen Justizseiten nachgeahmt sind. Hierbei wird Beispielsweise oft eine auf .biz endende Internetadresse benutzt.

Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.

Die Einsicht in das Handelsregister ist kostenlos.

Für den  Abruf von Daten aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter handelsregister.de werden keine Kosten erhoben. Es müssen vom Nutzer in keinem Fall persönliche Daten eingegeben werden. Sollte Sie auf einer Internetseite zur Eingabe von persönlichen Daten und/oder zur Zahlung von Gebühren aufgefordert werden, befinden Sie sich nicht auf dem gemeinsamen Registerportal der Länder.


Gefälschte Insolvenzeröffnungsbeschlüsse

Derzeit werden insbesondere Firmen von vermeintlichen Insolvenzverwaltern, die einen gefälschten Insolvenzbeschluss eines Amtsgerichts beifügen und Kaufposten anbieten, kontaktiert.

Über www.insolvenzbekanntmachungen.de externer Link haben Sie die Möglichkeit zu prüfen, ob es sich tatsächlich um einen existierenden Insolvenzbeschluss handelt.


Enkeltrick

In der Vergangenheit ist es zur Abwandlung des "Enkeltricks" gekommen. Dabei wurde der Name/die EMail von Beschäftigten oder die Telefonnummer des Gerichts verwendet. Vergewissern Sie sich im Zweifel durch einen Rückruf von der Richtigkeit der telefonischen Angaben angeblicher Mitarbeiter. Unsere Mitarbeiter werden niemanden per Telefon auffordern Forderungen durch Überweisung auf ein Bankkonto zu begleichen!


Kirchenaustritte

Im Internet wird zurzeit auf mehreren Websites ein Service angeboten, der es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, gegen eine Gebühr aus der Kirche auszutreten. 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kauf und Nutzung des dort angebotenen Vordrucks/Service NICHT von der Zahlung der gerichtlichen Gebühr und der Erklärung vor dem zuständigen Amtsgericht entbindet. Auch von der Möglichkeit der Beglaubigung der Erklärung durch einen Notar wird durch die Nutzung des Services nicht entbunden.

(§6 KiAustrG NW in Verbindung mit § 124 und Ziffer 5 des Gebührenverzeichnisses Anlage 2 des Justizgesetzes NRW)