Chronik des Amtsgerichts Paderborn

Durch die Verordnung Nr. 8573 aus der Gesetz-Sammlung Nr. 25 für die Königlich Preußischen Staaten vom 26. Juli 1878 wurde aufgrund des § 21 des Ausführungsgesetzes zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 24. August 1878 das Amtsgericht Paderborn gegründet. Heute ist es das größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk Paderborn.

Entwicklung der Justiz seit Beginn des 19. Jahrhunderts

Alte Akte Quelle: Justiz NRW

Als das Fürstbistum Paderborn 1803 preußisch wurde, fand eine Neuordnung der Gerichtsbarkeit statt. Im Jahre 1808 wurde die Rechtspflege erstmals von der allgemeinen Staatsverwaltung getrennt. Es wurden Oberlandesgerichte eingerichtet. Das Oberlandesgericht für die Provinzen Minden, Ravensberg, Paderborn, Corvey, Reckenberg und Rheda hatte seinen Sitz zunächst in Minden, ab 1816 dann in Paderborn. Dem Oberlandesgericht unterstanden nach der 1815 vorgenommenen Einteilung des Oberlandesgerichtsbezirks verschiedenste Untergerichte, insbesondere als erste Instanz die Land- und Stadtgerichte.

Mit der Justizreform in Preußen wurde 1849 eine ordentliche Gerichtsbarkeit mit drei Instanzen geschaffen,

  • den Kreis- und Stadtgerichten als erste Instanz,
  • dem Appellationsgericht, d. h. dem Oberlandesgericht, als zweite Instanz
  • und dem Obertribunal in Berlin als dritte Instanz.

Zum Bezirk des Oberlandesgerichts Paderborn gehörten 8 Kreisgerichte, und zwar in Paderborn sowie in Bielefeld, Halle, Herford, Höxter, Lübbecke, Minden und Warburg.

Durch das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurde zum 1. Oktober 1879 die Rechtseinheit für die Gerichtsverfassung in den deutschen Teilstaaten begründet. Es wurden Amts-, Land- und Oberlandesgerichte eingerichtet. Das Appellationsgericht Paderborn wurde zum Landgericht umgebildet, das Oberlandesgericht für Westfalen erhielt seinen Sitz in Hamm. Im Landgerichtsbezirk Paderborn wurden Amtsgerichte eingerichtet, zum einen in Paderborn, daneben an 16 weiteren Orten des Landgerichtsbezirks:

Beverungen, Borgentreich, Brakel, Büren, Delbrück, Erwitte,
Fürstenberg, Geseke, Höxter, Lichtenau, Lippstadt, Nieheim,
Rüthen, Salzkotten, Steinheim, Warburg

Von den ursprünglich 17 Amtsgerichten unseres Bezirks bestehen heute noch sechs, nämlich Brakel, Delbrück, Höxter, Lippstadt, Warburg und das Amtsgericht Paderborn als das größte des Bezirks. Die Zuständigkeiten und Aufgaben der Amtsgerichte in Zivil- und Strafsachen wie auch im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit haben sich im Laufe der Jahre erheblich erweitert. Das Amtsgericht Paderborn ist in den letzten Jahren zudem durch Zuständigkeitskonzentrationen gewachsen. Es wurde das zentrale Insolvenz- und Registergericht für alle Insolvenz- und Registersachen aus dem Bezirk des Landgerichts Paderborn.

Zum Standort des Amtsgerichts Paderborn:

Domdechanei Eine wechselvolle Geschichte erlebte dieses Haus: Erst Domdechanei, dann Amtsgericht, heute Stadtbibliothek
Quelle: Justiz NRW

Die 1676 erbaute Domdechanei war nach seiner Errichtung Sitz des Amtsgerichts, das damals noch die Bezeichnung  "Königlich Preußisches Amtsgericht" trug. Auf der Insel im Paderquellgebiet unterhalb des Domes gelegen, ist in diesem Haus heute Stadtbibliothek untergebracht.

Das Amtsgericht in der Domdechanei wurde bei dem großen Angriff auf Paderborn am 27. März 1945 ebenso zerstört wie das Gebäude des Landgerichts, der alte Sternbergerhof  "Am Domplatz".

Die Paderborner Justiz fand zunächst Notunterkünfte in einem früheren Schulgebäude im Stadtteil Schloß Neuhaus und in der ehemaligen Kaserne des Reiterregiments.

Heutiges Amts- und Landgericht

Im Jahre 1953 konnten das Amts- und das Landgericht wie auch die Staatsanwaltschaft in das neue Justizgebäude Am Bogen 2 - 4, dem heutigen Standort, einziehen (links).

Der zunehmende Raumbedarf der drei Behörden hat Ende der sechziger Jahre den Umzug der Staatsanwaltschaft in angemietete Räume wie auch die Einrichtung bzw. Anmietung von Nebenstellen für das Amtsgericht erforderlich gemacht, nämlich "Am Busdorf" (1976) und in der "Grube" (1996).

Der Bau eines Justizzentrums für alle Justizbehörden Paderborns ist leider gescheitert. Jedoch konnte im Jahr 2007 ein Neubau für das Landgericht Paderborn errichtet werden. Die Räumlichkeiten des ehemaligen Landgerichts, sowie die des Amtsgerichts wurden in den Jahren 2007/2008 umfangreich renoviert und saniert. Die beiden Nebenstellen konnten aufgrund der hinzugewonnenen Räume des ehemaligen Landgerichts aufgelöst werden, sodass nunmehr alle Bediensteten des Amtsgerichts wieder in einem Gebäude arbeiten können.